Zu den gesetzlichen Standardanforderungen gehören folgende Verordnungen:
• VO
EG 852
Verordnung des Europaparlaments über Lebensmittelhygiene
- Ein hohes Maß an Schutz für
Leben und Gesundheit
des Menschen ist eines der grundlegenden Ziele
des
europäischen Lebensmittelrechts. In dieser
Verordnung
werden die gemeinsamen Grundsätze und Definitionen
dafür festgelegt.
• 853/2004
Verordnung des Europaparlaments mit den spezifischen
Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen
Ursprungs
- Mit dieser Verordnung sind die
für die von Lebensmittel-
unternehmern einzuhaltenden allgemeinen Hygienevor-
schriften für Lebensmittel festgelegt. Bestimmte
Lebens-
mittel können besondere Gefahren für
die menschliche
Gesundheit in sich bergen und machen daher spezifische
Hygienevorschriften erforderlich. Dies gilt vor
allem
für Lebensmittel tierischen Ursprungs, bei
denen häufig
mikrobiologische und chemische Gefahren nachweisbar
sind.
• LMHV
Deutsche Verordnung über die Anforderungen
an die Hygiene
beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen
von Lebens-
mitteln
- In 10 Paragraphen und 4 Anlagen
werden die allgemeinen
Anforderungen genannt, die von allen Gewerbetreibenden
in der Lebensmittelwirtschaft und in der Primärproduktion
einzuhalten sind.
• Tier-LMHV
Deutsche Verordnung über die Anforderungen
an die Hygiene
beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen
von bestimmten
Lebensmitteln tierischen Ursprungs
- In 24 Paragraphen und 9 Anlagen
werden die spezifischen
Anforderungen genannt, die von allen Gewerbetreibenden
in
der Lebensmittelwirtschaft, der Jagd, der Fischerei
und der
Primärproduktion beim Herstellen, Behandeln
und Inverkehr-
bringen von Lebensmitteln tierischen Ursprungs
einzuhalten
sind.
Unser Audit bestätigt Ihre Einhaltung
dieser Anforderungen und
informiert Ihre Kunden durch unser Gütesiegel über die kontrollierte
Hygiene in Ihrem Betrieb.